KI-Kennzeichnungspflicht: Was seit August 2026 für den Mittelstand gilt
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Wer einen Chatbot auf der Website betreibt, KI-generierte Bilder im Marketing einsetzt oder einen Voicebot ans Telefon lässt, muss das unter bestimmten Bedingungen kennzeichnen. Die meisten mittelständischen Unternehmen wissen weder, ob sie betroffen sind, noch was genau von ihnen verlangt wird. Das ist kein Randthema für die Rechtsabteilung großer Konzerne. Es betrifft jeden Betrieb, der heute schon KI-Texte, KI-Bilder oder KI-Stimmen nach außen einsetzt.
Was Artikel 50 konkret verlangt
Artikel 50 unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen und macht die Pflicht davon abhängig, welche Art von Inhalt entsteht. Drei Fälle sind für den Mittelstand relevant:
- Chatbots und virtuelle Assistenten: Kennzeichnungspflicht, sofern für Nutzer nicht offensichtlich ist, dass sie mit einer KI kommunizieren.
- Synthetische Inhalte (Text, Bild, Audio, Video): müssen als KI-generiert erkennbar sein.
- Deepfakes: Offenlegungspflicht, unabhängig davon, wie überzeugend der Inhalt wirkt.
Es gibt keine pauschale Pflicht, jeden KI-generierten Inhalt zu kennzeichnen. Entscheidend ist, ob der Kontext für Menschen sonst irreführend wäre.
Wer im Mittelstand konkret betroffen ist
Drei Alltagssituationen zeigen, wie schnell die Pflicht greift:
- Ein Voicebot nimmt Anrufe an, vereinbart Termine oder beantwortet Standardfragen. Ist für den Anrufer nicht klar erkennbar, dass er mit einer KI spricht, greift die Kennzeichnungspflicht. Bei Process Vision läuft das über Lotta, unsere KI-Telefonassistentin, die sich Anrufern von Anfang an als KI zu erkennen gibt.
- Ein Unternehmen lässt Produktbilder oder Kampagnenvideos mit KI erzeugen und veröffentlicht sie auf Social Media. Auch hier greift die Kennzeichnungspflicht, sobald der Inhalt fotorealistisch wirkt.
- Eine Marketingabteilung lässt Blogtexte komplett von einer KI schreiben und veröffentlicht sie ohne redaktionelle Prüfung. Wird ein Mensch redaktionell verantwortlich, ändert sich die Einordnung, KI als reines Schreibwerkzeug bei menschlicher Überarbeitung fällt nicht automatisch unter die Pflicht.
Der gemeinsame Nenner: Sobald ein Kunde, Interessent oder Anrufer sonst zu einer falschen Annahme über die Herkunft eines Inhalts verleitet würde, muss gekennzeichnet werden.
Die Übergangsfrist: Was sich durch den Digital Omnibus ändert
Der 2. August 2026 war ursprünglich der Stichtag für alle betroffenen Systeme. Durch den sogenannten Digital Omnibus wurde diese Frist für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 im Einsatz waren, auf den 2. Dezember 2026 verschoben, konkret für die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2. Neu eingeführte Systeme müssen dagegen sofort kennzeichnen, ab dem Tag, an dem sie live gehen.
Für den Mittelstand heißt das: Wer im August 2026 bereits einen KI-Chatbot oder Voicebot betrieben hat, hat bis Dezember Zeit, die technische Kennzeichnung nachzurüsten. Wer jetzt neu startet, muss von Tag eins an kennzeichnen. Das ist ein Grund mehr, die Kennzeichnung von Anfang an in den Prozess einzubauen statt sie als Nachbesserung zu behandeln.
Wo Sie nicht kennzeichnen müssen
Nicht jede KI-Berührung löst eine Pflicht aus. Ausgenommen sind unter anderem:
- Interne E-Mails, Protokolle und Arbeitsdokumente ohne externe Veröffentlichung
- Texte, für die am Ende ein Mensch redaktionell verantwortlich zeichnet
- KI als reines Werkzeug, etwa zur Restaurierung historischer Fotos, ohne dass ein neuer, irreführender Eindruck entsteht
- KI als Schreibassistenz, wenn ein Mensch das Ergebnis inhaltlich prüft und verantwortet
Der Maßstab ist immer derselbe: Entsteht für den Empfänger ein falscher Eindruck über die Herkunft des Inhalts, oder nicht.
Warum das ein Prozess-Thema ist, kein Checkbox-Thema
Die naheliegende Reaktion ist, ein Häkchen zu setzen: Badge einfügen, Hashtag ergänzen, erledigt. Das Problem entsteht, sobald mehrere Personen im Team KI-Inhalte erzeugen, ohne dass jemand den Überblick hat, wo überall Kennzeichnung nötig wäre. Genau dort liegt der eigentliche Aufwand: nicht in der Kennzeichnung selbst, sondern darin, zu wissen, an welcher Stelle im Arbeitsablauf sie fällig wird.
Bei Process Vision handhaben wir das seit dem 3. August 2026 selbst so: Jedes KI-generierte Bild und Video trägt ein Badge, jeder Social-Media-Post mit KI-Anteil endet mit „[AI generated]" hinter dem letzten Hashtag. Das funktioniert nur, weil vorher im Prozess festgelegt wurde, an welcher Stelle die Kennzeichnung passiert, nicht weil jemand am Ende jeden Post einzeln prüft. Der Prozess trägt die Regel, nicht die Erinnerung einer einzelnen Person.
Vier Schritte zur eigenen Kennzeichnungs-Routine
- KI-Kontaktpunkte auflisten. Wo im Unternehmen entstehen heute schon KI-generierte Texte, Bilder, Videos oder Sprachausgaben, die nach außen gehen?
- Pro Kontaktpunkt entscheiden, ob die Pflicht greift. Redaktionell geprüfter Text braucht meist keine Kennzeichnung, ein KI-Voicebot am Telefon immer.
- Kennzeichnung in den Ablauf einbauen, nicht ans Ende hängen. Badge, Hinweistext oder Ansage gehören in die Vorlage oder den Workflow, nicht in eine manuelle Nachkontrolle.
- Übergangsfrist nutzen, aber nicht verschlafen. Bestehende Systeme haben bis 2. Dezember 2026 Zeit, das ist kein Grund, das Thema erst im November anzufassen.
Fazit
Die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 EU AI Act ist kein einmaliges Compliance-Projekt, sondern eine dauerhafte Anforderung an jeden Prozess, in dem KI-Inhalte entstehen. Wer sie in bestehende Abläufe einbaut, statt sie als zusätzlichen Prüfschritt zu behandeln, hat das Thema in wenigen Wochen erledigt, und muss bei jedem neuen KI-Einsatz nicht wieder von vorn anfangen.
Wenn Sie nicht sicher sind, wo in Ihrem Unternehmen KI-Inhalte entstehen und ob die Kennzeichnungspflicht greift: In einem kostenlosen Erstgespräch mit Process Vision verschaffen wir uns gemeinsam den Überblick, auch im Rahmen einer KI-Schulung nach dem EU-KI-Gesetz.