E-Rechnung für Unternehmen
Wir richten ein, dass Sie E-Rechnungen empfangen, prüfen und als ZUGFeRD oder XRechnung ausstellen können – ohne neues Buchhaltungsprogramm.
KI-generiertBereit für die E-Rechnung, ohne neues Buchhaltungsprogramm.
ZUGFeRD und XRechnung
Wir erzeugen beide Formate, lesen eingehende Rechnungen und prüfen sie.
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- Ablauf: Die Rechnung wird im gewählten Format erzeugt und gegen die Norm geprüft.
- Von Ihnen: Rechnungsdaten wie Bankdaten und USt-IdNr.
- Stolperstein: Diese Stammdaten fehlen oft.
DATEV-Übergabe
Bezahlte Rechnungen und Belege gehen gesammelt an Ihr Steuerbüro.
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- Ablauf: Bezahlte Rechnungen gehen als CSV mit Beleg-Paket an Ihr Steuerbüro.
- Von Ihnen: Das Format, das Ihr Steuerbüro braucht.
- Stolperstein: Die Abstimmung mit dem Steuerbüro dauert oft am längsten.
Rechnungen und Mahnungen
Anzahlung, Schlussrechnung und Mahnstufe 1 aus einem System.
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- Ablauf: Anzahlungs- und Schlussrechnung, je Firma eigener Nummernkreis, Mahnstufe 1.
- Von Ihnen: Artikel, Preise und Firmendaten.
- Stolperstein: Das bisherige Nummernschema vorab klären.
E-Rechnung prüfen
Wir schauen, was in Ihrem Ablauf bis zur Pflicht noch fehlt.
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- Ablauf: Wir schauen, wie Rechnungen ein- und ausgehen, und was bis zur Frist fehlt.
- Von Ihnen: Ein paar Beispielrechnungen.
- Stolperstein: Rechnungen kommen oft über mehrere Wege.
Beispiel: Rechnung rein, prüfen, ZUGFeRD raus
- Rechnung kommt per Mail.
- Format und Pflichtangaben prüfen.
- Sie geben frei.
- Daten gehen an die Buchhaltung.
- AusgangRechnung im System angelegt.
- ZUGFeRD-Datei erzeugt, Versand nach Ihrer Freigabe.
So läuft es ab
Erstgespräch
Sie sagen, wie Rechnungen heute ein- und ausgehen. Wir sagen, was bis zur Frist fehlt.
Aufsetzen
Wir richten Prüfung und Erstellung ein und testen mit Testrechnungen.
Abnahme
Sie geben frei. Ihr Steuerbüro prüft Format und Übergabe.
Lieber kurz sprechen?
Gut zu wissen
Fristen
Empfangen müssen alle seit 2025. Ausstellen: ab 2027 über 800.000 € Vorjahresumsatz, übrige ab 2028.
Steuerbüro entscheidet mit
Das klärt Ihr Steuerbüro. Wir beraten nicht rechtlich oder steuerlich.
Anbindung
HubSpot oder eigene Lösung, ohne neues Programm.
Die Verantwortung bleibt bei Ihnen.
Aus der Praxis
Bei einem Verband ist der E-Rechnungs-Konvertierungsdienst produktiv.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?
Empfangen müssen alle seit 2025. Ausstellen müssen Betriebe mit über 800.000 € Vorjahresumsatz ab 2027, alle übrigen ab 2028. Wie das für Sie gilt, klärt Ihr Steuerbüro.
Was ist ZUGFeRD?
Eine PDF-Rechnung mit eingebetteten Daten, die ein Programm lesen kann. Sie sehen ein normales PDF. Die XRechnung besteht nur aus Daten und ist am Bildschirm schwer lesbar. Beide folgen der Norm EN 16931.
Ist ein PDF schon eine E-Rechnung?
Nein, nicht allein. Eine E-Rechnung ist strukturiert, etwa als XRechnung oder ZUGFeRD. Ein reines PDF zählt nicht.
Brauche ich ein neues Buchhaltungsprogramm?
Nicht nötig. Wir binden HubSpot oder eine eigene Lösung an und übergeben die Daten an Ihr Steuerbüro. Ob Ihr Programm E-Rechnungen kann, klären wir im Erstgespräch.
Prüfen Sie, ob meine Rechnungen anerkannt werden?
Wir prüfen Format und Pflichtangaben technisch. Ob eine Rechnung steuerlich anerkannt wird, entscheidet Ihr Steuerbüro.

Sprechen wir über Ihre Rechnungen.
Kostenloses Erstgespräch, unverbindlich. Sie wissen danach, was bis zur Frist zu tun ist.
Was es kostet, hängt von der Zahl der Rechnungswege und angebundenen Systeme ab.
- Process Vision, Zwickau, Sachsen
- Branchenerfahrung seit 2015
- Schwerpunkt: KI-Integration im Mittelstand